Kosten

Alle Leistungen der Hebamme (außer Akupunktur) werden von allen Krankenkassen und Sozialämtern voll übernommen.

Hebammenhilfe steht allen Frauen in der Schwangerschaft und im Wochenbett (bis zur 8. Woche) zu

Stillenden steht Hebammenhilfe im ersten Lebensjahr des Kindes zu

Melden Sie sich rechtzeitig zur Beratung an (ab der 12. Schwangerschaftswoche)